Mit der Verabschiedung der EU Richtlinien 2002/96/EG (ROHS) sowie 2002/95/EG (WEEE) hat die Europäische Union die Rücknahme von gebrauchten Elektro- und Elektronikprodukten sowie die Verwendung von gefährlichen Materialien bei der Herstellung der Produkte europaweit einheitlich geregelt.
Ziel ist die Vermeidung von Abfällen aus Elektro- und Elektronikgeräten, die Reduzierung der Abfallmenge durch Wiederverwendung, durch Vorgabe von Sammel-, Verwertungs- und Recyclingquoten.
Niederspannungs-Richtlinie
Für das In-Verkehr-Bringen von elektrischen Betriebsmitteln innerhalb der Europäischen Union wird eine EU-Konformitätserklärung für Elektroprodukte benötigt.
Auszug aus der Richtlinie 73/23/EWG |
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Richtlinie 73/23/EWG |
Die Richtlinie 73/23/EWG in Verbindung mit der Änderungsrichtlinie 93/68/EWG (definiert die Anforderungen für das Inverkehrbringen von elektrischen Betriebsmitteln, auch „Elektroprodukte“ genannt) erfasst alle Elektroprodukte für die Verwendung bei einer Nennspannung von 50 V bis 1.000 V ~ und 75 V bis 1.500 VAusgenommen sind die im Anhang II dieser Richtlinie beschriebenen speziellen Geräte |
CE-Kennzeichnung / CE-Konformität |
Jeder Hersteller muss – ob in der EU oder Drittländern – bei allen Produkten, die in den Geltungsbereich von EU-Richtlinien fallen, die CE-Kennzeichung (CE: Communauté Européenne) anbringen. Als eine Art „technischer Reisepass“ demonstriert die CE- Kennzeichnung die Übereinstimmung mit den Mindestanforderungen der EU-Richtlinien. Die Verantwortung für die Anbringung der CE- Kennzeichnung liegt allein beim Hersteller oder seinem in der EU niedergelassenen Bevollmächtigten.Für die Anbringung des CE-Kennzeichnung nach Anhang III der EU-Richtlinie und die Konformitätserklärung nach Anhang III der Richtlinie müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden: Technische Unterlagen nach Anhang IV der Richtlinie müssen mindestens zehn Jahre nach Herstellung des letzten Produktes aufbewahrt werden. Diese technische Dokumentation muss u.a. umfassen:Prüfberichte Prüfprotokolle Bedienungsanweisung ServiceunterlagenDie sichtbar angebrachte . Sie muss entweder auf dem Produkt, auf der Verpackung, in der Betriebsanleitung oder im Garantieschein leserlich und dauerhaft angebracht sein. |
Voraussetzungen zur Erlangung der EU-Konformitäts- erklärung |
Der Hersteller stellt für die in der EU vertriebenen Produkte eine sog. „Konformitätserklärung“ aus. In dieser Erklärung werden alle für das Produkt relevanten Normen aufgeführt, deren Einhaltung damit bestätigt wird. Für die Produkte der 3U Embedded Systems GmbH sind dies die Normen:EN 55022: 1998 + A1: 2000 + A2: 2003 EN 61000-3-2: 2000 EN 61000-3-3: 1995 + A1: 2001 EN 55024: 1998 + A1:2001 + A2: 2003 EC 61000-4-2: 1995 + A1: 1998 – A2: 2000, IEC 61000-4-3: 2002 + A1: 2002, IEC 61000-4-4: 1995 + A1: 2000 – A2: 2001, IEC 61000-4-5: 1995 + A1: 2000 IEC 61000-4-6: 1996 + A1: 2000 IEC 61000-4-8: 1993 + A1: 2000 IEC 61000-4-11: 1994 + A1: 1998 – A2: 2000, |