Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer einschließlich Freiberufler mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen UnionNachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen 3U Embedded Systems GmbH und einem Unternehmer.
Als Unternehmer wird hier eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaftbezeichnet, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. |
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1 | Allgemeines / Vertragsabschluss
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen 3U Embedded Systems GmbH und einem Unternehmer. In Ergänzung hierzu gelten gegebenenfalls die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller, auf die ergänzend Bezug genommen wird. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. 3U Embedded Systems GmbH ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet. Unsere Angebote und Angaben hinsichtlich der von uns vertriebenen Geräte und Produktbeschreibungen sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich eine schriftliche Zusicherung erfolgt. Im Hinblick auf die ständige technische Weiterentwicklung und Verbesserung unserer Produkte behalten wir uns Änderungen in Konstruktion und Ausführung gegenüber den in unseren verschiedenen Druckschriften gemachten Angaben vor, sofern hierdurch nicht der Wert der von uns angebotenen Erzeugnisse beeinträchtigt wird. Dies gilt auch für Änderungen, die dem Erhalt der Lieferfähigkeit der von uns angebotenen Erzeugnisse dienen. Kaufverträge kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder die Annahme der versandten Ware durch den Kunden zustande. Übertragungen von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung der 3U Embedded Systems GmbH. |
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2 | Preise und Zahlungsbedingungen
Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung oder Auftragsbestätigung. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Versandkosten, ohne Software, gesondertes Zubehör, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Bei Erstbestellung und den ersten zwei Folgebestellungen erfolgt die Zahlung des Kaufpreises per Nachnahme oder Vorkasse innerhalb Deutschlands, T/T in Advance innerhalb der EU. Bei weiteren Folgebestellungen wird die Zahlungsweise gesondert vereinbart. Im Falle der Vorkasse muss der in der Auftragsbestätigung ausgewiesene Rechnungsbetrag zum vereinbarten Zeitpunkt vor Auslieferung auf das dort angegebene Konto überwiesen, sowie als Verwendungszweck die dort angegebenen Kunden- und Auftragsnummer angeben werden. Bei Vereinbarung einer Zahlung gegen Rechnung sind unsere Rechnungen sofort ohne jeglichen Abzug zur Zahlung fällig. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die 3U Embedded Systems GmbH über den Betrag verfügen kann. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Unternehmers. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung. Sollten sich eine oder mehrere Rechnungen im Zahlungsverzug befinden, so kann die 3U Embedded Systems GmbH weitere Lieferungen nur gegen entsprechende Vorkasse sowie vollständige Zahlung noch offener Rechnungen liefern. Nimmt der Käufer die verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen. Uns bleibt das Recht vorbehalten, einen nachweisbar höheren Schaden zu verlangen. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Käufers ist die 3U Embedded Systems GmbH berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Käufer an die 3U Embedded Systems GmbH Ersatz für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal EUR 25,- zu bezahlen. Bei Anfall von höheren Lagerkosten kann die 3U Embedded Systems GmbH den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Käufer fordern. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche des Kunden sind rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt. |
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3 | Lieferfrist
Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Die Frist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand vor Fristablauf abgesandt wird. Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Unternehmer uns die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben und Unterlagen übergeben hat. Alle vereinbarten Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung auf Unvermögen des Herstellers oder unseres Zulieferers, so kann der Unternehmer vom Vertrag zurücktreten, sofern der vereinbarte Liefertermin um mehr als 2 Monate überschritten ist. Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeit bzw. Nichterfüllung, auch solche, die bis zu Rücktritt vom Vertrag entstanden sind, sind ausgeschlossen. Es sei denn, dass ein gesetzlicher Vertreter der Firma 3U Embedded Systems GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitsausfällen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie von uns nicht zu vertretenden Umständen, wie gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen (z.B. Import- und Exportbeschränkungen) oder in Fällen von Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Unternehmer baldmöglichst mitteilen. |
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4 | Lieferung, Versand, Gefahrenübergang
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrübergang und Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen. Der Unternehmer ist nicht berechtigt, selbständig Teillieferungen zurückzuweisen. Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Unternehmer keine ausdrücklichen Weisungen gibt. Die Kosten des Versands und der Versicherung werden gesondert ausgewiesen. Die Gefahr geht auf den Unternehmer über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen unser Werk oder Lager verlässt. Dies gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt. |
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5 | Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Unternehmers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache, liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Unternehmer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Unternehmer wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Unternehmers als Hauptsache anzusehen, so hat der Unternehmer uns anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen. Der Unternehmer ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritter aus der Weiterveräußerung in Höhe des Faktura-Endbetrages an uns ab. |
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6 | Rücktritt und Entschädigung von nicht ausgeführten Bestellungen
Die 3U Embedded Systems GmbH kann vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Unternehmers bekannt werden. Wenn wir vom Vertrag zurücktreten oder wenn die Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu vertreten hat, dann hat der Kunde uns für unsere Aufwendung und den entgangenen Gewinn eine pauschale Entschädigung von 10% des Kaufpreises zu zahlen. Uns bleibt das Recht vorbehalten, einen nachweisbar höheren Schaden zu verlangen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. |
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7 | Reklamation
Reklamationen aufgrund von Schäden (Gewährleistungs-/Garantiefall) oder Irrtum können unter der Nummer im Impressum angegebenen Nummer angemeldet werden oder per E-Mail oder per Fax. Die Einsendung von mangelhafter Ware muss der 3U Embedded Systems GmbH oder durch uns autorisierten Partnern angekündigt werden. Wir können die Annahme zurückgelieferter Produkte verweigern, wenn er nicht vom Grund der Rücksendung unterrichtet wurde. Jegliche Transportkosten, die durch die Rückführung zum Kunden entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Bei Reklamationen muss das Kaufdatum mit einer Rechnung nachgewiesen werden. Die reklamierten Artikel müssen vollständig zusammen mit dem Zubehör und eventuellen Zugaben in der Originalverpackung oder einen gleichwertigen Verpackung zusammen mit einer Kopie der Rechnung und des Lieferscheins zurückgesandt werden. Wenn ein Artikel zur Gutschrift zurückgeschickt wird, müssen alle Versandverpackungen, Software Datenträger und Dokumentationen enthalten sein und sich in einem für den Wiederverkauf geeigneten Zustand befinden. Ist dies nicht der Fall, wird eine Lagerrückführungsgebühr in Höhe von 15 % des Originalpreises erhoben. Die 3U Embedded Systems GmbH unterzieht die Ware vor dem Versand einer Ausgangsprüfung. Waren die beschädigt beim Unternehmer eintreffen werden als Transportschäden behandelt, die über das jeweilige Transportunternehmen abgewickelt werden müssen. Bei Transportschäden legen Sie bitte eine „Niederschrift über eine beschädigte Frachtpostsendung“ ausgestellt durch die Post oder des entsprechenden Transportunternehmens der Rücksendung bei. Waren, die in unzureichender Verpackung zurückgeschickt oder während des Transportes beschädigt wurden, werden nicht angenommen. Jegliche Transportkosten, die durch die Rückführung zum Kunden entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Kosten der Rücksendung übernimmt der Unternehmer. Der Rücktransport der reparierten oder erneuerten Ware erfolgt wie der Versand von bestellter Ware. Die Kosten dafür trägt die 3U Embedded Systems GmbH Zusätzlich zu diesen Regelungen gelten unsere Service- und Reparaturbedingungen. |
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8 | Umtausch bzw. Rücknahme
Umtausch bzw. Rücknahme erfolgt nur bei nachweislich falscher Belieferung. Ein Kulanzaustausch bedarf der schriftlichen Bestätigung der 3U Embedded Systems GmbH und wird grundsätzlich mit einer Bearbeitungsgebühr von 10% des Warenwertes belastet. Dies gilt auch im Falle der von der 3U Embedded Systems GmbH veranlassten Abholung zur Überprüfung des Rücknahmegesuchs. Ein Umtausch oder eine Rücknahme bei geöffneter oder beschädigter Originalverpackung ist ausgeschlossen. Aus lizenzrechtlichen Gründen ist Umtausch oder Rücknahme jedweder Software grundsätzlich nicht möglich. Eine Reklamationsbearbeitung können wir nur bei nicht lesbaren oder defekten Datenträgern bzw. Produkten akzeptieren. Mit dem Öffnen der Originalverpackung, respektive der Plastikhülle, erkennt der Kunde unseren Urheberrechtsschutz und die Gewährleistungsbedingungen an. Originalverpackungen sind alle Verpackungen der GmbH und ihrer Zulieferanten |
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9 | Gewährleistung / Haftungsausschluss
Die 3U Embedded Systems GmbH gewährleistet für eine Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Der Unternehmer ist verpflichtet, unverzüglich die gelieferte Ware auf ihre Vollständigkeit und Fehlerlosigkeit hin zu überprüfen und gegebenenfalls der 3U Embedded Systems GmbH offensichtliche Mängel oder fehlende Teile schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. Anderenfalls verwirken die Gewährleistungsrechte des Unternehmers bzgl. dieser Mängel. Dies gilt auch für Mängel, die später erkennbar sind und uns nicht unverzüglich mitgeteilt werden (§ 377 HGB). Liefert die 3U Embedded Systems GmbH infolge der Nichtverfügbarkeit eines Teils bestellter Waren den verfügbaren Teil, so werden die Gewährleistungsrechte des Unternehmers ausgeschlossen, wenn der fehlende Teil den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Geräte nicht gefährdet und uns die Nichtverfügbarkeit nicht unverzüglich mitgeteilt wurde. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Neulieferung i.S.d. § 439 BGB berechtigt. Der Tausch in höherwertigere Produkte gilt bereits jetzt als akzeptiert. Ein teilweiser oder vollständiger Austausch des Artikels ist zulässig. Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrages können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden. Es gilt § 476a BGB. Nach Ablauf eines Jahres ab Lieferdatum beschränken sich die Gewährleistungsansprüche auf Mängelbeseitigung oder Zeitwertgutschrift nach unserer Wahl. Der Käufer ist verpflichtet, vor Übergabe der Kaufsache zur Reparatur oder Überprüfung eine Datensicherung auf eigene Kosten vorzunehmen. Hat sich die 3U Embedded Systems GmbH zur Lieferung mehrerer Waren verpflichtet, jedoch auf Grund der vom Hersteller zu vertretenen Nichtverfügbarkeit eines Teils der Waren nur eine Teillieferung erbracht, so gilt zwischen den Parteien Ziffer 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn die gelieferten Waren zu einem vertragsgemäßen Gebrauch geeignet sind. Im übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Ausgenommen von jeder Gewährleistung sind jedoch Schäden, die auf normalen Verschleiß oder Abnutzung, unsachgemäßen Gebrauch und auf mangelnde oder falsche Pflege oder uns nicht autorisierte Reparaturversuche oder Wartungstätigkeiten zurückzuführen sind auf. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software und / oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Unternehmer die gelieferte Ware verändert. Eigenschaften gelten nur dann als zugesichert, wenn diese schriftlich besonders vereinbart worden sind. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware begründen keinerlei Ansprüche des Käufers, insbesondere nicht aus Gewährleistung. Gebrauchte Ware wird unter Ausschluss jedweder Gewährleistung verkauft. Sollte die 3U Embedded Systems GmbH Reparatureinsendungen nach Ablauf der Gewährleistungsfrist akzeptieren, besteht für den Käufer gegenüber der 3U Embedded Systems GmbH kein Recht auf Minderung, Rückgängigmachung des Vertrages oder Nacherfüllung. In diesem Falle leitet die 3U Embedded Systems GmbH die Reparatursache lediglich für den Käufer an ihre Vorlieferanten weiter, um die Inanspruchnahme einer eventuell bestehenden längeren Herstellergarantie zu ermöglichen. Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung/Garantie treten keine neuen Gewährleistungs- bzw. Garantiefristen in Kraft. In den Fällen, in denen auch für unseren Käufer kein Verbrauchsgüterkauf innerhalb der Lieferkette vorliegt, finden die Vorschriften §§ 474-479 BGB keine Anwendung. Sollte der Unternehmer die Ware im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs weiterverkaufen, so kann der Ersatz entstandener Aufwendungen i.S.d. § 478 BGB nur verlangt werden, wenn für die Entstehung der Aufwendungen Nachweis erbracht wird. Ersatz für solche Aufwendungen wird nur bis maximal 2% des Netto-Warenwertes gewährt. Weitergehende Ansprüche, die auf § 478 BGB zurückgehen, sind durch die vereinbarte 24-monatige Gewährleistung gemäß 7.1 dieser AGB als gleichwertiger Ausgleich i.S.d. § 478 IV S.1 BGB abgegolten. Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht im Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüche nach §§ 1,4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Für die Wiederherstellung von Daten haften wir nicht, es sei denn, dass wir den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Käufer sichergestellt hat, dass eine Datensicherung erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Schadensersatzansprüche können in allen Fällen, auch bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Nachlieferung nur dann gegen uns geltend gemacht werden, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. |
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10 | Regelung der Rücknahme von Geräten nach Nutzungsbeendigung nach § 10 Abs.3 des ElektroG
Die Waren der 3U Embedded Systems GmbH sind für den business-to-business-Bereich konzipiert und als solche registriert. Um sicherzustellen, das die Geräte der 3U Embedded Systems GmbH nicht unerlaubterweise in die Entsorgungskreislauf der kommunalen Sammelstellen gelangen können, verpflichtet sich der Unternehmer diese nicht an Endkunden weiterzugeben. Nach Nutzungsbeendigung kann der Unternehmer die gelieferte Ware nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß selbst entsorgen oder diese in kompletten Zustand an die 3U Embedded Systems GmbH auf eigene Kosten zur Entsorgung zurücksenden. Sollte er sich für die eigene Entsorgung entscheiden, so verpflichtet er sich dies gemäß den Vorschriften des ElektroG § Abs. durchzuführen. In diesem Falle stellt der Unternehmer die 3U Embedded Systems GmbH von den Verpflichtungen nach § 10 Abs.2 ElektroG und damit im Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei. Will der Unternehmer die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung nicht selbst entsorgen, so verpflichtet er sich hiermit, die Altgeräte auf eigene Kosten in komplettem Zustand an die 3U Embedded Systems GmbH unter bezug auf diese Entsorgungsvereinbarung zurückzusenden. Der Unternehmer verpflichtet sich die Entsorgung der gelieferten Ware nach Nutzungsbeendigung entsprechend dieser Regelung vertraglich zu regeln und einem gewerblichen Dritten, an die er die gelieferte Ware weitergibt, für den Fall der erneuten Weitergabe eine entsprechende Weiterverpflichtung aufzuerlegen. Unterlässt der Unternehmer, Dritte, an die er die gelieferte Ware weitergibt, vertraglich zu verpflichten, so ist der Unternehmer verpflichtet, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf seine Kosten zurückzunehmen und nach den gesetzlichen Vorschriften zu entsorgen und haftet für alle eventuellen Folgen dieser Unterlassung. |
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11 | Software, Literatur
Bei Lieferung von Software gelten über unsere Bedingungen hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme der Software erkennt der Käufer deren Geltung ausdrücklich an. |
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12 | Verwendung von Kundendaten
Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit den Kunden betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten. |
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13 | Ausfuhrgenehmigung
Eventuell für die Ausfuhr der gelieferten Ware notwendige Zustimmungen des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft in Eschborn/Taunus, sind vom Kunden in eigenem Namen und auf eigene Kosten einzuholen. Die Versagung einer solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten |
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14 | Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilunkwirksamkeit, anwendbares Recht
Als Erfüllungsort für alle beidseitigen aus dem Vertrag geschuldeten Leistungen, einschließlich eventueller Rückgewährsansprüche, wird Rastatt vereinbart. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Scheckklagen Rastatt vereinbart; wir sind auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam. Im grenzüberschreitenden Lieferverkehr gilt deutsches Recht. |
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Gültig ab 1.4.2006 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer einschließlich Freiberufler mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union | |||